Faig, Weise & Partner

Bahnstraße 1
64846 Groß-Zimmern

Telefon: 06071 / 973 0
Telefax: 06071 / 973 100
E-Mail: info@faigweise.de

Faig, Weise & Partner

Goethestraße 28
64823 Groß-Umstadt

Telefon: 0 60 78 / 93 46 0
Telefax: 0 60 78 / 93 46 30
E-Mail: gross-umstadt@faigweise.de

Faig, Weise & Partner

Hohe Straße 2
64832 Harpertshausen

Telefon: 0 60 73 / 20 06
Telefax: 0 60 73 / 63 38 0
eMail: harpertshausen@faigweise.de

Monatsinformation November 2024

Guten Tag,

die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen, wie z. B. den Einbau eines modernen Heizkessels,
kann erst dann gewährt werden, wenn die Montage vorgenommen und auch der Rechnungsbetrag vollständig auf das Konto des Installationsunternehmens bezahlt wurde. So entschied der Bundesfinanzhof.

Die Frage, ob ein Anspruch auf Abzug von Aufwendungen für Handwerkerleistungen besteht, beschäftigte das Finanzgericht Düsseldorf. Insbesondere bei Leistung einer nicht durch eine Rechnung angeforderten Vorauszahlung, wenn diese im Veranlagungszeitraum vor Ausführung der Handwerkerleistungen erbracht wird.

Die zunehmende Verbreitung von Photovoltaikanlagen führt auch zu Fragen an den Bundesfinanzhof.
Dieser entschied, dass es sich bei der Lieferung von Strom, den der Vermieter von Wohnraum über eine
Photovoltaikanlage selbst erzeugt und an seine Mieter gegen Entgelt abgibt, nicht um eine unselbstständige Nebenleistung der umsatzsteuerfreien (langfristigen) Vermietung von Wohnraum, sondern um eine selbstständige umsatzsteuerpflichtige Leistung handelt.

Das Bundesfinanzministerium hat am 15.10.2024 das Schreiben „Ausstellung von Rechnungen nach § 14
UStG – Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 01.01.2025″ veröffentlicht. Darin erläutert es die zur E-Rechnung getroffenen Regelungen des Wachstumschancengesetzes und geht auf besondere Fragestellungen zur E-Rechnung ein.

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformation oder zu anderen Themen?
Bitte sprechen Sie uns an.

Wir beraten Sie gerne.

Die komplette Monatsinformation November 2024 als PDF herunterladen >>>