Sehr geehrte Damen und Herren,
Arbeitnehmer, die einen Dienstwagen auch zu privaten Zwecken nutzen dürfen, müssen sich darauf einstellen, dass sie diesen Vorteil zukünftig immer versteuern müssen, wenn sie kein Fahrtenbuch führen. Der Vorteil ist dann nach der sog. 1 %-Regelung anzusetzen, selbst wenn der Arbeitnehmer das Fahrzeug gar nicht privat nutzt.
Werden Vorsorgeaufwendungen in weiterlesen…>