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Sehr geehrte Damen und Herren,
die Tatsache, dass insbesondere im Bereich der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Verluste geltend gemacht werden, hat den Gesetzgeber den Abzug der Verluste immer weiter einschränken lassen. Problematisch wird es insbesondere dann, wenn in der Verlustphase Veräußerungsabsichten erkennbar werden.
Die Unterbringung in einem Seniorenheim zieht erhebliche Aufwendungen nach sich. Diese weiterlesen…>
Sehr geehrte Damen und Herren,
unter bestimmten Voraussetzungen wird bei Veräußerung eines Betriebs, eines Teilbetriebs oder einer Praxis eines Freiberuflers ein Veräußerungsfreibetrag gewährt. Da dieser nur einmal im Leben auf Antrag gewährt wird, sollte die Inanspruchnahme sorgfältig überlegt werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Veräußerungsgewinn niedriger ist als der Freibetrag.
Gerade im Alter fallen weiterlesen…>
Sehr geehrte Damen und Herren,
um die Versicherungsfreiheit zu behalten, muss der Mini-Jobber beim Arbeitgeber schriftlich die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht beantragen. Der Arbeitgeber muss den Antrag innerhalb von sechs Wochen der Einzugsstelle vorlegen. In sog. Aufstockungsfällen muss dies auch gemacht werden.
Die Finanzverwaltung macht darauf aufmerksam, dass Anträge auf Stundung, Anpassung von Vorauszahlungen usw. weiterlesen…>
Sehr geehrte Damen und Herren,
ab dem 01.01.2015 wird ein automatisierter Datenabruf über das Bundeszentralamt für Steuern eingeführt. Dieser gilt für alle zum Steuerabzug vom Kapitalertrag Verpflichteten, sodass auch ausschüttende Kapitalgesellschaften für die Ermittlung der Kirchensteuerpflicht ihrer Kapitalertragsempfänger verantwortlich sind.
In das Thema, ob ein Steuerzahler Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer auch dann steuerlich geltend weiterlesen…>
Sehr geehrte Damen und Herren,
Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium, das zugleich eine Erstausbildung vermittelt, sind keine Werbungskosten, wenn diese Berufsausbildung oder dieses Erststudium nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfinden. Die Aufwendungen sind auch keine Betriebsausgaben, sondern bis zu einem Höchstbetrag als Sonderausgaben abzugsfähig.
Die EU-Kommission hat einen zusätzlichen Übergangszeitraum von weiterlesen…>
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Übertragung von Einkünften auf Angehörige, insbesondere auf Kinder, kann bei sinnvoller Gestaltung zu Steuerersparnis führen. Dabei muss immer beachtet werden, dass die Gestaltungen dem sog. Fremdvergleich standhalten. Bei tatsächlicher Durchführung von Verträgen wird dies kein Problem sein.
Vermieter müssen sich auf die geänderte Rechtsprechung zu Leerständen einstellen und sollten weiterlesen…>
Sehr geehrte Damen und Herren,
ungeklärte Geldzuwächse sollte es weder in der Buchführung noch bei anderen Gelegenheiten geben, die die Steuern betreffen. Die Finanzverwaltung ist dann nämlich berechtigt, die Beträge als nicht versteuerte Einnahmen zu behandeln. Auch für echte Spielbankgewinne müssen Nachweise vorgelegt werden.
Zur Vermeidung der Besteuerung der privaten Pkw-Nutzung gibt es nur die weiterlesen…>
Sehr geehrte Damen und Herren,
Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen sich darauf einstellen, dass die bisherigen Bestimmungen zum steuerlichen Reisekostenrecht ab dem 01.01.2014 vereinfacht und vereinheitlicht werden. Bei den Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen gibt es dann nur noch zwei unterschiedliche Abzugsbeträge.
Vor dem Jahreswechsel müssen viele Dinge überprüft werden, damit auch für 2014 eine steuerliche Berücksichtigung gewährleistet weiterlesen…>
Sehr geehrte Damen und Herren,
Arbeitnehmer, die einen Dienstwagen lt. Vertrag auch privat nutzen dürfen und kein Fahrtenbuch führen, müssen selbst dann Privatfahrten nach der sog. 1 %- Regelung versteuern, wenn sie das Fahrzeug gar nicht privat nutzen. Entscheidend ist allein, dass das Fahrzeug dem Arbeitnehmer für private Zwecke zur Verfügung steht.
Berufskrankheiten nehmen immer weiterlesen…>
Sehr geehrte Damen und Herren,
Vermieter müssen sich darauf einstellen, dass sie zukünftig ihre Werbungskosten, also Verluste, bei solchen Objekten nicht mehr geltend machen können, die nicht vermietbar sind. Dabei ist es dann auch unerheblich, dass eine bestehende Einkünfteerzielungsabsicht ohne Zutun des Eigentümers weggefallen ist.
Angehörige der freien Berufe müssen sich spätestens ab 2014 darauf weiterlesen…>
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