Faig, Weise & Partner

Bahnstraße 1
64846 Groß-Zimmern

Telefon: 06071 / 973 0
Telefax: 06071 / 973 100
E-Mail: info@faigweise.de

Faig, Weise & Partner

Goethestraße 28
64823 Groß-Umstadt

Telefon: 0 60 78 / 93 46 0
Telefax: 0 60 78 / 93 46 30
E-Mail: gross-umstadt@faigweise.de

Faig, Weise & Partner

Hohe Straße 2
64832 Harpertshausen

Telefon: 0 60 73 / 20 06
Telefax: 0 60 73 / 63 38 0
eMail: harpertshausen@faigweise.de

Blitzlicht 10/2015

Sehr geehrte Damen und Herren,

ist eine Buchführung formell ordnungsgemäß oder hat sie nur ganz geringfügige formelle Mängel, kann der Nachweis der materiellen Unrichtigkeit nicht allein auf Grund des Zeitreihenvergleichs geführt werden. Kann die materielle Unrichtigkeit vom Finanzamt nicht konkret nachgewiesen werden, muss zunächst auf andere Schätzungsmethoden zurückgegriffen werden.

Der Bundesfinanzhof ist zu seiner alten Rechtsprechung zurückgekehrt, nach der Prozesskosten, namentlich Zivilprozesskosten, grundsätzlich nicht zwangsläufig erwachsen. Danach sind die Kosten eines Zivilprozesses in der Regel keine außergewöhnlichen Belastungen.

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Blitzlicht-Ausgabe oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.

Mit freundlichen Grüßen
Faig, Weise & Partner
Steuerberater – Dipl.-Betriebswirte

Das komplette Blitzlicht 10/2015 als PDF zum herunterladen und ausdrucken >