Faig, Weise & Partner

Bahnstraße 1
64846 Groß-Zimmern

Telefon: 06071 / 973 0
Telefax: 06071 / 973 100
E-Mail: info@faigweise.de

Faig, Weise & Partner

Goethestraße 28
64823 Groß-Umstadt

Telefon: 0 60 78 / 93 46 0
Telefax: 0 60 78 / 93 46 30
E-Mail: gross-umstadt@faigweise.de

Faig, Weise & Partner

Hohe Straße 2
64832 Harpertshausen

Telefon: 0 60 73 / 20 06
Telefax: 0 60 73 / 63 38 0
eMail: harpertshausen@faigweise.de

Blitzlicht 08/2015

Sehr geehrte Damen und Herren,

ab dem 1. Oktober 2015 können Arbeitnehmer den Antrag auf Bildung eines Freibetrags (Lohnsteuer-ermäßigungsverfahren) für einen Zeitraum von längstens zwei Kalenderjahren mit Wirkung ab dem 1. Januar 2016 bei ihrem Wohnsitzfinanzamt stellen.

Für einen Verlustvortrag gilt in den Fällen, in denen ein Steuerzahler nicht zur Abgabe von Steuererklärungen verpflichtet ist (sog. Antragsveranlagung), in Summe eine Verjährungsfrist von sieben Jahren. Festgestellte Verlustvorträge können dann mit späteren positiven Einkünften steuermindernd verrechnet werden.

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Blitzlicht-Ausgabe oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.

Mit freundlichen Grüßen
Faig, Weise & Partner
Steuerberater – Dipl.-Betriebswirte

Das komplette Blitzlicht 08/2015 als PDF zum herunterladen und ausdrucken >