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Blitzlicht 04/2019

Sehr geehrte Damen und Herren,

Aufwendungen für Herrenabende können unter bestimmten Voraussetzungen als Betriebsausgaben abgezogen werden. Dies hat das Finanzgericht Düsseldorf entschieden.

Wer als Notarzt auf Veranstaltungen Bereitschaftsdienst leistet, kann das ohne Berechnung von Umsatzsteuer tun, denn es handelt sich um steuerfeie Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin.

Der Vorsteuerabzug aus Anschaffungskosten für einen Luxussportwagen ist nicht generell ausgeschlossen, so das Finanzgericht Hamburg. Vielmehr seien die Umstände des Einzelfalls, z.B. sich aus der Anschaffung ergebende substanzielle Geschäftschancen, entscheidend.

Ein Sturz in der eigenen Wohnung auf dem Weg zum Homeoffice kann ein Arbeitsunfall sein.

 

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Blitzlicht-Ausgabe oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.

Mit freundlichen Grüßen
Faig, Weise & Partner
Steuerberater – Dipl.-Betriebswirte

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