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Blitzlicht 04/2015

Sehr geehrte Damen und Herren,

Steuerzahler sollten sich nicht darauf verlassen, dass ihnen das Finanzamt vor Jahren die Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung erlassen hat. Wenn sich Gesetze oder Einkommensverhältnisse gravierend ändern, dann muss ggf. wieder eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden.

Betriebsinhaber, die nur einen Auftraggeber haben und für ihre regelmäßigen Fahrten einen Pkw nutzen, werden durch eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs gegenüber anderen Steuerzahlern benachteiligt. Es bleibt abzuwarten, ob die Finanzverwaltung das auch so sieht.

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Blitzlicht-Ausgabe oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.

Mit freundlichen Grüßen
Faig, Weise & Partner
Steuerberater – Dipl.-Betriebswirte

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