Sehr geehrte Damen und Herren,
ein erhöhtes Maß an „Homeoffice-Tagen“ kann zu einer Änderung der Auf-teilung der Besteuerungsrechte und damit zu einer Änderung der steuer-
lichen Situation betroffener Grenzpendler führen. Das Bundesfinanzministeri-um hat daher mit den entsprechenden Ländern Vereinbarungen getroffen, die grenzüberschreitend tätige Arbeitnehmer im Hinblick auf die Maßnah-men zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie entlastet.
Ein Verfahren mit „besonderer Bedeutung“ wird vor dem Finanzgericht Saar-land geführt. Es geht um die Doppelbesteuerung von Renten, gegen die sich ein Ruheständler wehrt.
Aufgrund der schweren wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise sind Millio-nen Beschäftigte von Kurzarbeit betroffen. Darum einigte sich der Koalitions-ausschuss auf eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes. Die Erhöhungen sind abhängig von der Dauer der Kurzarbeit und gelten maximal bis Ende des Jahres.
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