Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bundesfinanzhof hat mit seiner Entscheidung im letzten Jahr zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen für Aufsehen gesorgt. Viele Bauträger stellten beim Finanzamt Anträge auf Erstattung zu Unrecht gezahlter Umsatzsteuern. Leidtragende sind dann die Bauunternehmer, die wiederum vom Finanzamt zur Kasse gebeten werden.
Lesen Sie in dieser Sonderausgabe, wie Finanzverwaltung und Gesetzgeber auf die Entscheidung des Bundesfinanzhofs reagiert haben.
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Mit freundlichen Grüßen
Faig, Weise & Partner
Steuerberater – Dipl.-Betriebswirte
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