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der 7. Senat des Finanzgerichts Münster hat entschieden, dass nachlaufende Betriebsausgaben, die im
Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einnahmen aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage in früheren
Jahren stehen, aber erst 2022 abfließen, abzugsfähig sind. Zu diesem Ergebnis war bereits der 1. Senat
des Finanzgerichts Münster in einem im Verfahren der Aussetzung der Vollziehung ergangenen Beschluss
gekommen.
Der Anscheinsbeweis ist eine Methode der mittelbaren Beweisführung. Er erlaubt, gestützt auf Erfahrungssätze Schlüsse von bewiesenen auf zu beweisende Tatsachen zu ziehen. Häufig müssen Finanzgerichte prüfen, ob der für eine private Nutzung betrieblicher Fahrzeuge streitende Anscheinsbeweis erschüttert ist. So auch kürzlich der Bundesfinanzhof und das Hessische Finanzgericht.
Wenn ein zur Finanzierung eines vermieteten Grundstücks aufgenommenes Darlehen unter Zahlung einer
Vorfälligkeitsentschädigung getilgt, das Grundstück jedoch weiterhin zur Vermietung genutzt wird, dann
ist nach Auffassung des Niedersächsischen Finanzgerichts die Vorfälligkeitsentschädigung als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar.
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